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Recht am eigenen Bild

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Jede/r hat das Recht, selbst zu entscheiden, was mit dem eigenen Bild geschieht. Ob es darum geht, ob und wo es hochgeladen wird oder wie lange ein Bild verfügbar ist: stets gilt, dass niemand ein Bild ohne die Erlaubnis der dargestellten Person veröffentlichen darf.

Das ist mit dem § 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes geregelt und kann damit auch rechtlich verfolgt werden sollte es zu einem Verstoß kommen.

Dieses Gesetz gilt übrigens für jede Altersgruppe: auch (oder besonders) Kinder brauchen eine Einverständnis der Eltern, dass Bilder veröffentlicht werden können.

Ausnahmen sind lediglich Personen des öffentlichen Lebens (z.B. Politiker:innen oder Prominente); Bilder, in denen Menschen nur Beiwerk sind (z.B. Bilder von öffentlichen Plätzen); Menschenversammlungen (z.B. Demonstrationen) und Bilder, die dem höheren Interesse der Kunst dienen.

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Die Wissenssammlung entstand aus einem vom Kulturamt der Stadt Leipzig initiierten Workshop mit Kulturschaffenden.